Allgemeine Geschäftsbedingungen für Konzert-Veranstaltungen

Die AGB sind für die Sängerin Annina Joly als Auftragnehmerin (nachfolgend AN genannt) und ebenso für den Veranstalter als Auftraggeber (nachfolgend AG genannt) wichtig und dienen als Sicherheit für beide Vertragspartner.

Mit Bestätigung des Angebotes durch Unterschrift des AG und Rücksendung per Post oder E-Mail mit Scan erfolgt ein Vertragsabschluss mit Anerkennung der AGB.

 

Vertragspartner ist:

 

Sängerin Annina Joly

 

vertreten durch

 

Herrn

Wolfgang Schlößer, Dömgesstr. 15, 41238 Mönchengladbach- Mail:

info@belle-voci.de, Homepage: www annina-joly.de

 

1.0 Gastspiel / Darbietung / Unterkunft

 

1.1

Die Sängerin Annina Joly  ist in der Ausgestaltung und Darbietung ihres Programms frei.

1.2

Getränke und kleine Speisen werden bei der Veranstaltung im normalen Umfang vom Veranstalter für  die Sängerin und das Technikteam kostenlos zur Verfügung gestellt (Säfte, Kaffee, Tee).

1.3

Sollte eine Übernachtung notwendig werden, sorgt der AG für eine angemessene Unterbringung der AN (Hotel inkl. Frühstück).

2.0 Technik / Equipment/ Anschluss an PA -Anlage (Musikanlage)

2.1

Tontechnik wird durch Annina Joly mitgebracht, vom Team aufgebaut und selbst bedient:

2.2

Für eventuelle Schäden an der Technik der AN durch unvorhersehbare Ereignisse oder fehlerhaften Anschluss oder falsche Bedienung durch Dritte, haftet der AG.

2.3

Bei Diebstahl der Technik im Veranstaltungsraum des AG haftet der AG mit dem Wiederbeschaffungswert der Technik.

2.4

Der AG sollte vor Veranstaltung einen Tontechniker oder DJ über die technischen Voraussetzungen informieren, ggf. sind die Kontaktdaten dieser an Annina Joly zu übermitteln.

2.5

Bei Großveranstaltungen (ab 500 Pers.) gilt, das dachfolgende technische Voraussetzungen durch den AG in den Veranstaltungsräumen zu stellen, aufzubauen und durch einen Tontechniker oder DJ zu bedienen sind:

– VDE-gerechten Stromanschluss für Technik Annina Joly, 3 Steckdosen, in Nähe des Auftrittsplatzes

– Mischpult (wenn möglich mit Effektgerät) in FOH-Position (5-10 Meter, je nach Größe des VAR)

– der Raumgröße und der zu erwartenden Zuschauermenge angepasste PA-Anlage, keine Einstellung Limiter, (Lautstärkeautomat), Einstellung Kompressor nur nach Rücksprache, keine Einstellung Echo

– in größeren Veranstaltungsräumen ab 300 Personen, insbesondere in großen Hallen, ist eine Monitorbox (extra Bühnenbeschallung) erwünscht

– bei Freiluft-Veranstaltung wetterfeste Unterstellmöglichkeit

3.0 Zahlungsmodalitäten

 3.1

Die vereinbarte gesamte Gage ist netto. Der Ausweis der Umsatzsteuer entfällt gemäß Kleinunternehmerregelung § 19 Abs. 1 Umsatzsteuergesetz.

3.2

Es gelten die jeweiligen im Angebot bzw. in den Auftragsbestätigungen vereinbarten Zahlungsmodalitäten. Bei Zahlungsverzug können 3 % Zinsen eingefordert werden.

 

4.0 Ausfall der Veranstaltung/ Risiko

4.1

Der AG trägt das komplette Erfolgsrisiko der Veranstaltung. Eine Kostenunterdeckung entbindet den AG nicht von seinen vertraglichen Pflichten.

4.2

Eine Absage der Veranstaltung ist schriftlich mit Begründung mitzuteilen.

4.3

Sofern eine Veranstaltung nicht stattfinden kann (gilt nicht für alle Arten von Hochzeiten oder Beerdigungen), bemüht sich der AG eine gleichwertige Ersatzveranstaltung anzubieten. Sofern dies nicht möglich ist, werden für den AG folgende Ausfall-bzw. Stornierungskosten für die abgesagte Veranstaltung fällig:

Sofern die Hochzeit oder Beerdigung für die AN storniert wird, werden für den AG folgende Ausfall-bzw. Stornierungskosten fällig:

ab verbindlicher Buchung bis 90 Tage vor dem Termin: 50,- EUR

89 Tage vor dem Veranstaltungstag = 50% der Gage,

89 Tage vor dem Veranstaltungstag = 50% der Gage,

ab dem 30. Tag vor dem Veranstaltungstag = 80 % der Gage,
Am Veranstaltungstag = 100 % der Gage.

Die Ausfall – bzw. Stornierungskosten gelten ohne Fahrt – oder Übernachtungskosten

4.4

Bei schuldhafter Vertragsverletzung durch den AG (insbesondere in den Punkten 2.2 – 2.5 der AGB) ist die AN nicht verpflichtet die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Die Zahlung der im Angebot vereinbarten Gage erfolgt dennoch zu 100%.

4.5

Bei Absage des Gastspieles durch Annina Joly aufgrund Krankheit, Unfall oder familiärer Sterbefälle, ergeben sich für beide Vertragspartner keine Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag.

4.6

Bei Ausfall der Veranstaltung aus Gründen gesetzlich festgelegter höherer Gewalt ergeben sich ebenso für beide Vertragspartner keine Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag.

5.0 Werbung / GEMA (gültig für öffentliche Veranstaltungen)

5.1

Die Anmeldung der Veranstaltung erfolgt durch den AG

.

5.2

Anfallende Gebühren für GEMA und KSK (Künstlersozialkasse) trägt der Veranstalter.

5.3

Der AG übernimmt Werbung, Pressemitteilungen, Plakatierung für die Veranstaltung sowie die hierfür anfallenden Kosten. Bei Angaben über Annina Joly und Verwendung von Fotos ist eine vorherige Absprache und Freigabe wünschenswert. Auf Nachfrage sind durch den AG nach dem Gastspiel öffentliche Pressemitteilungen und Kritiken zur Veranstaltung an Annina Joly zu übermitteln.

 

6.0 Schlussbestimmungen

6.1

Mit dem Vertragsabschluss wird bestätigt, dass eine entsprechende gültige Haftpflichtversicherung besteht.

6.2

Sollten einzelne Bestandteile dieses Vertrages juristisch anfechtbar oder unwirksam sein, so wird hiermit vereinbart, im Übrigen an der Gültigkeit dieses Vertrages festzuhalten. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.

 

6.3

Gerichtsstand ist (soweit zulässig) für beide Vertragspartner Mönchengladbach

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